Erbschaftssteuernachforderung wegen verschenktem Haus
Über die Erbschaftsteuer-Befreiung kann sich der Erbe eines Hauses nur freuen, wenn die geerbte Immobilie mindestens zehn Jahr sein Eigentum bleibt. Selbst wenn man in dieser Zeit das Haus verschenkt, sich aber einen lebenslangen Nießbrauch vorbehält, muss man damit rechnen, dass der Fiskus die Erbschaftssteuer nachfordert. Und das zu Recht – entschied zumindest der Bundesfinanzhof am 11.07.2019 (Aktenzeichen II R 38/16).
