Fernwärme: Verbraucher können Geld ab 2023 zurückfordern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche „3-Jahreslösung“ des BGH gekippt – unwirksame Preisanpassungsklauseln binden Verbraucher nicht. Zuvielzahlungen, die seit dem 1.1.2023 erbracht wurden, können zurückgefordert werden.
Jetzt weiterlesen
