Fernwärme: Verbraucher können Geld ab 2023 zurückfordern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche „3-Jahreslösung“ des BGH gekippt – unwirksame Preisanpassungsklauseln binden Verbraucher nicht. Zuvielzahlungen, die seit dem 1.1.2023 erbracht wurden, können zurückgefordert werden.
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  1. Oktober 2026
  Kategorie: Allgemein

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