Auch Abkürzungen können beleidigen
Beleidigungen muss sich niemand gefallen lassen. Auch Sie als Vermieter haben Anspruch auf Respekt. Beleidigen darf Sie auch Ihr Mieter nicht. Ob dabei die Beleidigung ausgesprochen wird oder eine Abkürzung verwendet wird, spielt keine Rolle. Schreibt ein Mieter über seinen Vermieter beispielsweise auf seiner Facebookseite, dieser sei ein „Huso“, ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 11.07.2019 (Aktenzeichen 27 C 346/18).
