Betriebskostenabrechnung: „Fläche“ bedarf keiner Erläuterung

In einer Betriebskostenabrechnung nach Fläche muss der Vermieter den Abrechnungsmaßstab in der Regel auch dann nicht näher erläutern, wenn die einzelnen Positionen anhand unterschiedlicher Gesamtflächen verteilt werden.

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  23. April 2020
  Kategorie: Allgemein