BGH: Kein Anspruch auf blitzblankes Grundbuch

Ein Grundstückseigentümer hat nach der Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung keinen Anspruch auf Umschreibung auf ein neues Grundbuchblatt, aus dem die gelöschten Eintragungen nicht ersichtlich sind.

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  21. Dezember 2023
  Kategorie: Immobilienmarkt