Hausmeister-Notdienst ist nicht über Betriebskosten umlegbar

Eine Notdienstpauschale des Hausmeisters zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern zu den Verwaltungskosten. Diese muss der Vermieter tragen.

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  6. Februar 2020
  Kategorie: Allgemein