Keine Betriebskosten: Den Holzfäller muss der Vermieter selbst zahlen

Die Kosten für die Pflanzenpflege rund ums Haus kann ein Vermieter auf seine Mieter umlegen. Das geht über die Betriebskostenabrechnung. Müssen Bäume weg, zahlt der Vermieter aber selbst – der Lohn für den Holzfäller ist nicht umlagefähig, haben mehrere Amtsgerichte entschieden.

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  29. Oktober 2020
  Kategorie: Allgemein