Neue Provisionsregelung ab dem 23.12.2020

Liebe Kundeninnen und Kunden,

der  Deutsche Bundestag hat im Sommer beschlossen, die Provisionsregelungen für Makler im BGB zu ändern. Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

Durch die Neuregelung soll ausgeschlossen werden, dass nur der Käufer eine Provision zahlen muss, der Makler für den Verkäufer aber provisionsfrei tätig werden kann.

Dies entspricht unserer bisherigen Praxis, so dass sich für unsere Kundinnen und Kunden nichts ändern wird.

Ihr Team von Immobilien Becker-Weber

  30. November 2020
  Kategorie: Immobilienmarkt