Psychische Belastung kein Grund für Zahlungsverzug

Das Landgericht Berlin ha in einem Urteil vom 25.10.2019 (Aktenzeichen 65 S 77/19) festgestellt, das eine psychische Erkrankung eines Mieters kein Grund für ein Zahlungsrückstand ist. Der Mieter muss im Vorfeld dafür sorgen, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Die Erkrankung entschuldigt keine Mietrückstände.

  8. Januar 2020
  Kategorie: Allgemein