Berechnungsgrundlage für den Mietspiegel ändert sich

Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Zum 1.1.2020 ist die Änderung in Kraft getreten.

  9. Januar 2020
  Kategorie: Immobilienmarkt