Gebäudesanierung: Kosten für Energieberater steuerlich absetzbar
Der Vermittlungsausschuss hat den ausgehandelten Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung gebilligt. Zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gab es eine Ergänzung: Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.
Noch in dieser Woche soll der überarbeitete Gesetzentwurf zur Beratung in den Bundestag und danach abschließend zurück in den Bundesrat gehen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat unter dem Vorsitz von Manuela Schwesig (SPD) und Hermann Gröhe (CDU) hatte einen höheren CO2-Preis bereits am 16. Dezember beschlossen, die Verhandlungen über die steuerlichen Maßnahmen wurden auf den 18. Dezember vertagt. Nun hat sich das Gremium auf den von einer Arbeitsgruppe zuvor ausgehandelten Kompromiss geeinigt.
Mitte November hatte der Bundestag den ursprünglichen Gesetzentwurf “zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht” mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Opposition beschlossen – und damit neben dem CO2-Preis fürs Heizen auch steuerliche Anreize für klimafreundliches Verhalten im Gebäudebereich. Der Bundesrat blockierte jedoch und beschloss Ende November, dass der Vermittlungsausschuss die Steuerfragen nachverhandeln muss.
Die Bundesregierung werde bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes einbringen, heißt es im Bund-Länder-Papier.
Steuermaßnahmen des Klimapakets im Vermittlungsausschuss
Im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen sah der nachzuverhandelnde Gesetzentwurf vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden: Etwa durch den Austausch von alten Heizungen, den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten der Maßnahmen sollen mit bis zu 20 Prozent über drei Jahre in Abzug gebracht werden können.
Die Förderung sollte demzufolge über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Dabei muss es sich bei dem Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handeln, und die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein. Möglich wäre so eine Gesamtförderung von 40.000 Euro – als Alternative zu den bisherigen Kredit- und Zuschussprogrammen der Förderbank KfW.
Der Immobilienverband ZIA zeigte sich auch über den neuen Beschluss enttäuscht, in dem “Anreize leider ausschließlich bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorgesehen sind, die ja bereits von der KfW-Förderung profitieren und dann eine weitere Förderung ausschließen”, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Die Abschreibung zur Energetischen Sanierung gerate zur Mogelpackung, denn damit würde nicht ein Euro mehr investiert – außerdem blieben Wohnungen im Bestand von Unternehmen und Wirtschaftsimmobilien auf der Strecke.
CO2-Preis: Heizen wird teurer, Strom günstiger
Bei den Verhandlungen des Klimapakets am ersten Sitzungstag am 16. Dezember einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss überraschend darauf, dass der CO2-Preis statt bei zehn Euro bei 25 Euro pro Tonne ab 2021 starten soll. Im Gebäudebereich betrifft das das Thema Heizen. Überraschend deshalb, weil die Einführung des CO2-Preises, wie von Kabinett und Bundestag beschlossen, vom Bundesrat eigentlich so schon gebilligt worden war – es gab zwar Kritik am Einstieg in einen nationalen Emissionszertifikatehandel, aber keine Einigung auf einen Auftrag für den Vermittlungsausschuss.
Was passiert nun? Haushalte sollen über eine geringere EEG-Umlage weniger Strom zahlen müssen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) schrieb auf Twitter, die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis würden “vollständig in die Senkung der EEG-Umlage fließen”, um Mittelstand und private Haushalte zu entlasten. Dies würde alleine für 2021 eine Senkung der EEG-Umlage von 5,4 Milliarden Euro bedeuten. Je höher der CO2-Preis dann steigt, desto höher sollen die Entlastungen bei der EEG-Umlage sein.
“Auch wenn sich dieses Zertifikatesystem allein auf Wärme bezieht und damit nur ein Teil des Energieverbrauchs der Immobilie erfasst wird, so ist dies doch ein wirtschaftlich und klimapolitisch richtiger Lösungsansatz”, lobte Mattner. Bei der Ausgestaltung des Emissionshandelssystems müsse jedoch übergangsweise zwischen den Sektoren differenziert werden – “Verkehr und Gebäude unterscheiden sich deutlich in Preiselastizitäten und Vermeidungskosten”, sagte der ZIA-Chef.
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein warben für höheren CO2-Preis
Der CO2-Preis soll nach der neuen Einigung schrittweise bis 2025 auf 55 Euro erhöht werden, wie aus einem Bund-Länder-Papier hervorgeht – die Bundesregierung hatte bisher eine Erhöhung auf 35 Euro vorgesehen. 2026 soll dann ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden. Insbesondere die Grünen wollten beim Klimaschutzpaket von vorne herein auch den CO2-Preis nachverhandeln.
Der CO2-Preis habe “Konstruktionsfehler”, kritisierte etwa Baden-Württembergs Grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Einstieg sei zu niedrig, um zu lenken. Aber auch Daniel Günther (CDU), Regierungschef von Schleswig-Holstein, fand den CO2-Preis im Einstieg als “einfach zu niedrig”.
Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Gebäudebestand als Klimakiller
Wohngebäude haben einen hohen Anteil am CO2-Ausstoß. Damit spielt der Bereich eine wichtige Rolle für den Klimaschutz: Bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent verringert werden gegenüber 2008. Und bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in Wohnhäusern um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, um so im Idealfall bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen zu können.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes waren Wohngebäude alleine im vergangenen Jahr für 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich, bei 866 Millionen Tonnen Treibhausgas-Ausstoß 2018 in Deutschland insgesamt. Gründe seien vor allem ineffiziente Heizungen, alte Fenster und eine unzureichende Dämmung, so das Amt. Klappt es mit dem Klimaziel bis 2030, würde sich das Treibhausgas aus Wohngebäuden auf 72 Millionen Tonnen pro Jahr reduzieren.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach neuester Bewertung von einer Emissionsminderung auf rund 90 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu rechnen ist. Die Ziellücke von 18 bis 20 Millionen Tonnen soll durch “einen Mix” von CO2-Preis und verstärkter Förderung, Information und Beratung sowie durch Ordnungsrecht geschlossen werden.
Wohnungswirtschaft: Gebäudeklima ohne Investitionszuschüsse nicht zu stemmen
Für Wohngebäude insgesamt würden pro Jahr mindestens 14 Milliarden Euro benötigt, um die Klimaziele zu erreichen, mahnt ein Verbändebündnis um den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW: Alleine sechs Milliarden Euro an Fördermitteln jährlich seien notwendig, um nur die Mietwohnungen so zu modernisieren, dass es sich für die Eigentümer auch wirtschaftlich rechnet, teilten die Verbände unter Berufung auf die Berechnungen aus zwei Studien mit.
Die Verbände hatten über die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung hinaus immer eine Zuschussvariante gefordert, damit nicht nur Selbstnutzer, sondern auch Wohnungsunternehmen die Sonder-Afa nutzen können. Das vom ZIA beauftragte Gutachten “CO2-Bepreisung im Gebäudesektor und notwendige Zusatzinstrumente” kommt zum Schluss, dass der CO2-Preis für Endverbraucher, also letztlich Mieter, sichtbar sein müsse, um für die nötige Akzeptanz zu sorgen.