Grenzüberschreitende Wärmedämmung kann zulässig sein

Die Bundesländer können landesrechtliche Regelungen erlassen, wonach eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung auch dann zulässig ist, wenn sie die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet.

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  28. November 2021
  Kategorie: Bauen & Wohnen