Verwaltungsleistungen

Neben dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien, bieten wir noch folgende Leistungen an:

  • Mietverwaltung
  • WEG-Verwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung

Unser Angebot für Ihr Objekt!
Sie erhalten ein umfassendes Dienstleistungsangebot, wobei grundsätzlich zwischen der WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum, der WEG-Verwaltung mit Verwaltung des Sondereigentums in der WEG), eine reine Sondereigtums-  oder eine Mietverwaltung unterschieden werden muss.

Nachfolgend ein Auszug unserer Leistungen:

WEG-Verwaltung (mit Sondereigentum)

  • Laufende Objektüberwachung durch periodische Objektbegehungen unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirats
  • Frühzeitige Erkennung von Schäden am Gebäude ermöglichen eine kostengünstige Instandsetzung
  • Abstimmung aller Aktivitäten und Planungen mit dem Verwaltungsbeirat, insbesondere bei der Vergabe von Reparaturen und Instandsetzungen
  • Ständige Information der Eigentümergemeinschaft über die Aktivitäten der Verwaltung sowie die Umsetzung der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
  • Eigentümerversammlung mit Abrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres, frühzeitige Information der Eigentümer über das vergangene Wirtschaftsjahr
  • Umfassender Bericht als Erläuterung zur Abrechnung
  • Transparente Darstellung der in der Abrechnung enthaltenen Kostenpositionen ermöglicht eine optimale Vorbereitung der Eigentümer auf die Eigentümerversammlung
  • Bei einer angeschlossenen Sondereigentumsverwaltung erfolgt eine zusätzliche Abrechnung für den Mieter

Mietverwaltung

  • Komplette Organisation der Neuvermietung: Prospektunterlagen, Zeitungsanzeigen, Wohnungsbesichtigung, Bonitätsprüfung des Mieters
  • Abschluss des Mietvertrages einschließlich Übergabe der Wohnung an den Mieter
  • Durchführung des Miet-, Nebenkosten- und Kautionsinkasso einschließlich Mahnwesen
  • Jährliche Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter nach Vorlage der WEG-Abrechnung einschließlich Klärung von Rückfragen
  • Entgegennahme der ordentlichen Kündigung des Mieters
  • Übernahme der Wohnung bei Auszug des Mieters nach Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen
  • Beauftragung eines Rechtsanwaltes hinsichtlich einer fristlosen Kündigung, einer Zahlungs- oder Räumungsklage nach Genehmigung durch den Eigentümer
  • Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen