Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters

Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung kann bestehen, wenn ein Mitmieter auszieht und die verbliebenen Mieter das frei gewordene Zimmer vermieten wollen, um ihre Mietbelastung zu reduzieren.
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  16. April 2026
  Kategorie: Allgemein · Bauen & Wohnen