Schonfristzahlung ermöglicht Widerspruch gegen ordentliche Kündigung nicht

Ein Mieter kann einer ordentlichen Kündigung nicht wegen unbilliger Härte widersprechen, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt waren. Auch eine rechtzeitige Schonfristzahlung ändert hieran nichts.

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  31. Juli 2020
  Kategorie: Allgemein · Wohnungsmarkt